Feuerbestattung
Feuerbestattung darf erst 36 Stunden nach Tod ausgeführt werden und zwar aufgrund einer Todesbescheinigung. Sie kann erst nach Feststellung der Todesursache durch Gerichtsmediziner, der dazu offiziell berechtigt ist, erfolgen. Feuerbestattung kann in Slowenien am Krematorium in Ljubljana und Maribor stattfinden.
Das Bestattungsunternehmen kümmert sich um Folgendes:- Erwerb von Dokumenten notwendig für die Feuerbestattung der verstorbenen Person;
- Überführung der verstorbenen Person vom Sterbeort zum Krematorium;
- Transport der Urne zum Friedhof oder anderen gewünschten Ort.
- Personalausweis oder ein anderes Dokument mit Lichtfoto zwecks Identifizierung der verstorbenen Person;
- unterzeichnete Vollmacht.

