Exhumierung oder Übertragung der verstorbenen Person
Exhumierung ist das Ausgraben der schon begrabenen Leiche. Dies findet auf Antrag und Zustimmung der Familienmitglieder der verstorbenen Person statt sowie auf Bewilligung der Gemeinde, in der sich der Friedhof befindet.
Exhumierung ist das Ausgraben der sterblichen Überreste. Sie wird ausgeführt auf Antrag und Zustimmung der Familienmitglieder der verstorbenen Person und auf Bewilligung der Gemeinde, in der sich der Friedhof befindet.
Das Bestattungsunternehmen Babajić stell einen Antrag auf Exhumierung bei der zuständigen Behörde. Falls der Antrag bewilligt wird, wird die zuständige Behörde einen Beschluss ausstellen aufgrund dessen die Exhumierung stattfinden wird. Bei der Exhumierung von sterblichen Überresten ist immer ein Sanitätsinspektor anwesend. Nach der Exhumierung sorgen wir für die Überführung von sterblichen Überresten.
Za vas vodimo celoten postopek urejanja dokumentacije za izkop pokojnika, pridobimo vsa potrebna dovoljenja in naročimo izkop. Po končani ekshumaciji opravimo še prevoz pokojne osebe in ostankov na željeno lokacijo.
In welchen Fällen ist Exhumierung gestattet?
- falls die Person unter verdächtigen Umständen gestorben ist, und deswegen eine erneute polizeiliche und gerichtlich Untersuchung nötig ist;
- falls die Person an einem nicht angebrachten Ort begraben wurde und es ist der Wunsch der Familie, die verstorbene Person an einen neuen Ort zu übertragen;
- falls eine archäologische Untersuchung erlassen wurde mit dem Ziel des besseren Verständnisses der menschlichen Kultur und Geschichte;
- falls die Grabe wegen Neubau verlegt werden müssen.